· die Aufhebung des Mindestabstandes im Unterricht sowie in der Caféteria
zwischen Personen fester Gruppen sowie
· die Aufhebung der Abstände bei der Schülerbeförderung.
Immer gilt jedoch auch weiterhin, dass wo immer möglich Abstände eingehalten werden sollen.
· Die Möglichkeit, Pausen beim Tragen von Masken zu gewähren, ist
deutlicher hervorgehoben.
· Das Kapitel „Reiserückkehrer“ ist gestrichen.
· Auf die Aufhebung der Testpflicht bei Genesenen und Geimpften wird
hingewiesen.
· Ein Vorschlag, wie auch bei voller Präsenz ein Abstand von 3 m zwischen
den sich testenden Schülerinnen und Schülern erreicht werden kann, ist
ergänzt.
· Schwimmunterricht ist grundsätzlich erlaubt.
>> der ganze Musterhygieneplan, Stand 31.05.21 zum Nachlesen…
Wir freuen uns, Ihre Kinder nun alle wieder in der Schule unterrichten zu können und hoffen, dass diese Situation auch bis zu den Sommerferien anhalten kann.
